Anträge und Formulare rund um die Themen Bauen und Wohnen.
Mit diesem Online-Service können Sie Ihre Nebenwohnung nach § 17 BMG abmelden.
Als Halter:in eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen.
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden (inkl. weiteren Hundehalter:innen im selben Haushalt).